Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ALLGEMEIN

1.1.Contedi GmbH bietet web-basierte Software, Webseite-Entwicklung sowie Hosting und Produkte für kleine und mittelgroße Unternehmen an.

2. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGS

2.1.Der Vertrag besteht aus dem Online - Bestellformular bzw. dem unterschriebenen Bestellschein, diesen AGB und den Leistungsbeschreibungen auf der Webseite von Contedi GmbH betreffend das vom Kunden jeweils gebuchten Servicepakets.
2.2.Zustandekommen des Vertrages. Der Kunde schließt einen kostenpflichtigen Vertrag mit einer einmaligen, monatlichen oder jährlichen Abrechnung über die Nutzung eines Servicepakets mit Contedi GmbH unter https://contedi.de mit Klicken des „Kauf“-Buttons (Bestätigung und Absenden) oder mit dem Ausfüllen und das Unterschreiben des Bestellscheins (Angebot) und der Annahme des Angebots per Email (Auftragsbestätigung) durch Contedi GmbH ab. Dabei kann der Kunde zwischen verschiedenen Servicepaketen mit unterschiedlichem Leistungsumfang und verschiedenen Features für eine begrenzte oder unbegrenzte Anzahl an Nutzern wählen. Dazu muss der Kunde das gewünschte Servicepaket auswählen und anschließend sind neben Firmennamen, Kontaktperson, Email-Adresse und Rechnungsadresse auch Zahlungsdaten zu hinterlegen.
2.3.Kein Vertragsschluss mit Verbrauchern. Contedi GmbH erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.
2.4.Kein Widerrufsrecht. Da der Kunde kein Verbraucher ist, hat er kein gesetzliches Widerrufsrecht.
2.5.Keine Geltung fremder AGB. Die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn Contedi GmbH einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist und/oder dem Auftrag allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und Contedi GmbH dem nicht widerspricht.
2.6.Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr. § 312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.
2.7.Keine Nutzung der Services durch bzw. für Dritte. Das Recht des Kunden, die Services der Contedi GmbH zu nutzen, ist beschränkt auf die Nutzung für eigene Geschäftszwecke durch das im Bestellschein oder im Bestellformular auf https://contedi.de angegebene Unternehmen einschließlich aller rechtlich unselbstständigen Niederlassungen und Betriebsstätten in Ländern, in denen Contedi GmbH operativ tätig ist. Eine Nutzungsüberlassung oder Bereitstellung der Services an Dritte oder eine Nutzung durch Dritte, einschließlich verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG, ist untersagt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, die Services von Contedi GmbH im vertraglich vorgesehenen Umfang zu nutzen, um seine Dienstleistungen oder Produkte gegenüber Endkunden anzubieten und zu erbringen.

3. KOSTENLOSE PROBEZEITRÄUME

3.1.Das Vertragsverhältnis beginnt unter Umständen mit einem kostenlosen Probezeitraum. Der kostenlose Probezeitraum soll neuen Kunden erlauben, die Leistungen zunächst auszuprobieren. Sofern während der Anmeldung nicht anderweitig angegeben, beträgt der Probezeitraum 15 Tage.
3.2.Bei der Anmeldung zu einem kostenlosen Probezeitraum über die Website https://contedi.de hat der Kunde im Anschluss an eine erfolgreiche Registrierung und Erstellung eines Accounts die Möglichkeit, alle gemachte Eingaben zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Die Anmeldung wird erst durch Drücken des Buttons „Weiter“ verbindlich abgeschickt. Bis dahin kann der Vorgang jederzeit durch Schließen des Browserfensters abgebrochen werden. Contedi GmbH sendet dem Kunden eine Bestätigung über den Eingang der Anmeldung an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse.
3.3.Contedi GmbH wird Ihre Berechtigung für einen kostenlosen Probezeitraum nach eigenem Ermessen bewerten und zur Unterbindung von Missbrauch gegebenenfalls einschränken. Sollte Contedi GmbH feststellen, dass bei Ihnen keine Berechtigung für den kostenlosen Probezeitraum vorliegt, behalten wir uns das Recht vor, diesen zu widerrufen und ihren Zugang stillzulegen. Die Anmeldung zu einem kostenlosen Probezeitraum ist einmalig pro Kunde möglich. Kunden einer bestehenden Vertragsbeziehung sind nicht teilnahmeberechtigt. Um Ihren Berechtigungsstatus zu prüfen, ist Contedi GmbH befugt, auf Daten wie die GeräteID, die Zahlungsart oder die E-Mail-Adresse zuzugreifen, die bereits für eine bestehende oder bis vor Kurzem bestehende Vertragsbeziehung verwendet wurden.
3.4.Der kostenlose Probezeitraum endet automatisch.
3.5.Sofern Sie Ihren Account nach Ablauf des kostenlosen Probezeitraums weiter nutzen wollen, können Sie unter https://contedi.de einen kostenpflichtigen Vertrag über die Nutzung der Software mit Contedi GmbH abschließen.

4. LEISTUNGEN - CONTEDI_TIME

4.1.Contedi_time ist ein Terminplaner mit dem es dem Endbenutzer ermöglicht wird mit dem Kunden Termine über das Internet zu vereinbaren. Einzelheiten zum Leistungsumfang der jeweils gebuchten Servicepakete ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. dem Bestellformular und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf https://contedi.de.
4.2.Übersicht. Contedi GmbH stellt ihren Kunden die Software Contedi_time mit den jeweils ausgewählten Servicepaketen zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Software as a Service“), und erbringt weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie z. B. Webseite-Entwicklung sowie Hosting/Betrieb (zusammen die "Services"). Die Services von Contedi GmbH bestehen aus bestimmten Servicepaketen, die der Kunde jeweils einzeln oder zusammen mit anderen Zusatzmodulen im Bestellschein oder über die Webseite bei Contedi GmbH bestellen kann.
4.3.SaaS. Der Kunde erhält für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, auf das jeweils gebuchte Servicepaket mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit zu nutzen. Dies schließt das Recht ein, im hierfür erforderlichen Umfang Programmcodes (z. B. JavaScript) auf dem Rechner des jeweiligen Nutzers zeitweise zu speichern (z. B. im Arbeitsspeicher oder Browser-Cache) und dort auszuführen.
4.4.Die Nutzung der Software Contedi_time von Contedi GmbH setzt die Erstellung eines Kunden-Accounts (im Folgenden: Account) voraus. Der Kunde bekommt im Rahmen eines kostenlosen Probezeitraums bzw. spätestens zum Vertragsstart die notwendigen Zugangsdaten zugeschickt.
4.5.Der Kunde ist einverstanden, dass Endbenutzer bei Buchung von Terminen durch die Software Contedi_time per Email zur Terminbestätigung, -erinnerung, -stornierung, etc. benachrichtigt werden.
4.6.Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass Contedi GmbH dem Kunden allgemeine Informationen per Email zusendet. Der Kunde kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten Emails durch den Contedi_time kann nicht widersprochen werden.
4.7.Sonstige Leistungen Contedi_time. Begleitende technische Leistungen, etwa den Import existierender Daten des Kunden in Contedi_time oder die Integrierung bestimmter Funktionen in Webauftritte des Kunden, sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder nachträglich in Textform vereinbart wurden, erbringt Contedi GmbH nur auf Grund gesonderter Vereinbarung.
4.8.Verfügbarkeit. Contedi GmbH stellt dem Kunden die jeweiligen Services mit einer Verfügbarkeit gemäß Leistungsbeschreibung bereit.
4.8.1.Übergabepunkt. Contedi GmbH erbringt ihre Leistungen am Anschlusspunkt des von Contedi GmbH genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum ist der Kunde verantwortlich.
4.8.2.Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch Contedi GmbH, die Contedi GmbH aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern Contedi GmbH angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z. B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch) oder die Contedi GmbH vornimmt, weil der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist (z. B. Zahlung des vereinbarten Entgelts).
4.9.Keine Herausgabe von Quellcode, Entwürfen oder sonstigen Informationen. Sämtliche Software, Apps (ob web oder nativ) und sonstige Dienste werden (soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart) an den Kunden oder Dritte nur im ausführbaren Code und ohne Dokumentation übergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen.
4.10.Leistungserbringung durch Dritte. Contedi GmbH kann sich zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen jederzeit Dritter bedienen, etwa für Hosting von Webseite und Apps, SMSbzw. E-Mail-Versand, Onlineservices zur Erstellung/Bereitstellung von Apps.

5. LEISTUNGEN - CONTEDI_RATE

5.1.Contdi_rate ist eine für den Kunden erstellte Website, auf der alle Verlinkungen zu den Bewertungsplattformen Google my Business, Facebook und Instagram des Kunden hinterlegt sind. Einzelheiten zum Leistungsumfang ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. dem Bestellformular und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf https://contedi.de.
5.2.Übersicht. Contedi GmbH stellt ihren Kunden Contedi_rate zur Nutzung zur Verfügung und erbringt weitere damit in Zusammenhang stehende Dienstleistungen, wie z. B. WebseiteEntwicklung sowie Hosting/Betrieb (zusammen die „Services").
5.3.Der Kunde erhält das nicht ausschließliche, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare Recht, auf Contedi_rate mittels eines Browsers und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit zu nutzen.
5.4.Der Kunde erhält das Recht, die Dateien, die zur Erstellung des Servicepakets Contedi_rate gehören und im Downloadbereich der Seite zu finden sind, selbstständig zu vervielfältigen. Die hierfür benötigten Zugangsdaten erhält der Kunde mit der Versandbestätigung des Servicepakets.
5.5.Der Kunde gibt sein Einverständnis, dass Contedi GmbH dem Kunden allgemeine Informationen per Email zusendet. Der Kunde kann dem Erhalt jederzeit mit zukünftiger Wirkung widersprechen. Der Zusendung von technischen oder systemrelevanten Emails durch den Contedi_time kann nicht widersprochen werden.d
5.6.Sonstige Leistungen Contedi_rate. Nach Eingang des Servicepakets beim Kunden, kann dieser einmalig Änderungswünsche wie das Ändern der Farbe und das setzen weiterer Verlinkungen mitteilen. Diese werden dann zeitnah umgesetzt. Begleitende technische Leistungen, etwa die Integrierung bestimmter Funktionen in Webauftritte des Kunden, sowie alle sonstigen Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder nachträglich in Textform vereinbart wurden, erbringt Contedi GmbH nur auf Grund gesonderter Vereinbarung.
5.7.Verfügbarkeit. Contedi GmbH stellt dem Kunden Contedi_rate mit einer Verfügbarkeit gemäß Leistungsbeschreibung bereit.
5.7.1.Übergabepunkt. Contedi GmbH erbringt ihre Leistungen am Anschlusspunkt des von Contedi GmbH genutzten Rechenzentrums an das Internet. Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden oder Endnutzer und dem Rechenzentrum ist der Kunde bzw. Endnutzer verantwortlich.
5.7.2.Erreichte Verfügbarkeit. Bei der Berechnung der tatsächlich erreichten Verfügbarkeit bleiben Ausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Unruhen, Naturkatastrophen, Epidemien) unberücksichtigt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Sperrungen durch Contedi GmbH, die Contedi GmbH aus Sicherheitsgründen für erforderlich halten darf, sofern Contedi GmbH angemessene Vorkehrung zur Sicherheit getroffen hatte (z. B. Denial of Service Attacke, schwere Sicherheitslücke in einer genutzten Fremd-Software ohne verfügbaren Patch) oder die Contedi GmbH vornimmt, weil der Kunde mit seinen vertraglichen Verpflichtungen im Verzug ist (z. B. Zahlung des vereinbarten Entgelts).
5.8.Keine Herausgabe von Quellcode oder sonstigen Informationen. Die Contedi_rate Bewertungsseite wird (soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart) an den Kunden oder Dritte nur im ausführbaren Code und ohne Dokumentation übergeben. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Entwurfsmaterial oder sonstigen Informationen.
5.9.Leistungserbringung durch Dritte. Contedi GmbH kann sich zur Leistungserbringung nach eigenem Ermessen jederzeit Dritter bedienen, etwa für Hosting von Webseiten.

6. LEISTUNGSÄNDERUNGEN

6.1.Wichtige Gründe. Contedi GmbH kann ihre Services, Servicepakete und Portalseiten jederzeit aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iii) Vermeidung von Missbrauch.
6.2.Fortentwicklung. Daneben kann Contedi GmbH ihre Services, Servicepakete und Portalseiten im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung angemessen ändern (z. B. Abschaltung alter Funktionen, die durch neue weitgehend ersetzt werden), um insbesondere den technischen Fortschritt zu berücksichtigen.
6.3.Contedi GmbH wird den Kunden auf für ihn nicht nur unwesentlich nachteilige Änderung rechtzeitig, in der Regel vier Wochen vor dem Inkrafttreten, hinweisen. Wenn durch eine Änderung berechtigte Interessen des Kunden nachteilig berührt sein können, so dass ihm insoweit ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann, kann der Kunde das betroffene Servicepaket mit einer Frist von einer Woche bis zum Inkrafttreten der angekündigten Änderung kündigen. Sofern der Kunde nicht kündigt, tritt die Änderung zum angegebenen Datum in Kraft. Contedi GmbH weist hierauf in der Information hin.

7. SUPPORT.

7.1.Contedi GmbH stellt einen kostenlosen Support zur Unterstützung bei technischen Problemen bei der Nutzung ihrer Services zur Verfügung. Die Supportzeiten können Sie im Support Bereich unserer Website einsehen. Ausgenommen von den dort vermerkten Servicezeiten sind bundeseinheitlich gesetzliche Feiertage. Am 24. und 31.Dezember eines jeden Jahres werden keine Supportleistungen erbracht. Die Zeit bis zur erstmaligen Reaktion auf E-Mail-Anfragen kann je nach Auslastung variieren. Contedi GmbH bemüht sich stets um eine Reaktion innerhalb angemessener Zeit. Anfragen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, gelten als während des nächstfolgenden Werktages eingegangen. Der Support beinhaltet nicht: Allgemeine Beratung oder Schulungen zu Marketing, rechtliche Beratung oder Einrichtungsarbeiten.

8. VERGÜTUNG UND ZAHLUNGSVERZUG

8.1.Vergütung. Der Kunde schuldet Contedi GmbH für die Bereitstellung der Services während der Vertragslaufzeit oder für den einmaligen Kauf eines Servicepakets die in dem Bestellschein, auf der Website im Bestellformular hinterlegten Daten oder späteren Vertragsänderungen/-ergänzungen vereinbarte Vergütung. Die Vergütung besteht aus einer vom gewählten Servicepaket abhängigen einmaligen Zahlung oder einer in der Regel wiederkehrenden Grundgebühr sowie ggf. einer nutzungsabhängigen Nutzungsgebühr (z. B. für versendete SMS) und ggf. einer einmaligen Einrichtungsgebühr.
8.2.Fälligkeit bei Abo. Contedi GmbH stellt die Gebühren bei Vertragsbeginn und sodann jeweils am selben Tag des nächsten Kalendermonats in Rechnung (z. B. bei Abschluss am 12. Februar an diesem Tag und dann am 12. März, 12. April, usw.). Die Grundgebühr und etwaige Einrichtungsgebühren werden im Voraus in Rechnung gestellt, eine etwaige Nutzungsgebühr nachträglich. Wurde eine jährliche Zahlungsweise vereinbart, so wird die Grundgebühr bei Vertragsbeginn und sodann jeweils zu Beginn eines Vertragsjahres im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlungsmodalitäten entnehmen Sie bitte dem Punkt 8.4.
8.3.Fälligkeit bei Einmalzahlungen. Der Rechnungsbetrag bei Einmalzahlungen muss spätestens am dreißigsten Tag nach Rechnungsstellung auf dem Contedi GmbH Konto gutgeschrieben sein. Die Zahlung kann grundsätzlich per Paypal oder auf Rechnung erfolgen. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.
8.4.Rechnungsstellung. Die Rechnungsstellung erfolgt durch Zusendung einer Rechnung als PDF an die im Bestellschein oder im Bestellformular auf https://contedi.de angegebene E-MailAdresse.
8.5.Nettopreise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.6.Zahlungsverzug, Sperrung des Zugangs, Kündigung. Mit Fälligkeit kann Contedi GmbH Verzugszinsen in Höhe des jeweils gültigen gesetzlichen Verzugszinssatzes verlangen. Contedi GmbH kann den Zugriff auf die bereitgestellten Services, soweit der Kunde im Zahlungsverzug ist, nach entsprechender Androhung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, ganz oder teilweise vorübergehend bis zur erfolgten Zahlung sperren. Während der Sperrung hat der Kunde keinen Zugriff auf die bei Contedi GmbH gespeicherten Daten. Ist der Kunde für zwei Kalendermonate mit der Bezahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung, oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Kalendermonate erstreckt, mit der Bezahlung der Vergütung in Höhe eines Betrages, der das doppelte einer monatlichen Grundgebühr erreicht, in Verzug, ist Contedi GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

9. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN

9.1.Die nachfolgenden Mitwirkungspflichten sind Hauptleistungen des Kunden und nicht alleine als Nebenpflichten oder Obliegenheiten zu klassifizieren.
9.2.Einrichtung. Der Kunde nimmt die Einrichtung des jeweiligen Servicepakets (individuelle Einstellungen, Eingabe/Import von Daten, Implementierung von Plug-ins) selbst vor und ist für diese verantwortlich. Dies gilt auch, wenn Contedi GmbH den Kunden bei der Einrichtung unterstützt.
9.3.Eine Veränderung des jeweiligen Servicepakets nach Wünschen des Kunden ist nicht geschuldet.
9.4.Rechtmäßige Nutzung. Der Kunde wird die Services von Contedi GmbH nur im Rahmen der Bestimmungen des Vertrags nutzen, bei der Nutzung keine Rechte Dritter verletzen (z. B. Urheberrechte, gewerbliche Schutzrechte) und alle anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen beachten. Der Kunde wird bei der Nutzung insbesondere die Vorschriften zum Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und etwaige Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten und keine schadhaften oder rechtswidrigen Daten einspielen oder die Services von Contedi GmbH in sonstiger Weise missbrauchen.
9.5.Mitwirkung des Kunden, Frist zur Mitwirkung. Bei vielen der vom Kunden buchbaren Servicepaketen (z. B. Webseiten-Erstellung) ist die Mitwirkung des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich. Der Kunde ist verpflichtet, bei der Erbringung der Services durch Contedi GmbH im erforderlichen Umfang unentgeltlich mitzuwirken, indem er insbesondere sämtliche Daten, die für die Einrichtung des jeweiligen Service Moduls benötigt werden (z. B. Zugangsdaten zu Webseite, Kontaktdaten des Webmasters) zur Verfügung stellt und die notwendigen Infrastruktur- und Telekommunikationseinrichtungen zum Zugriff auf die Services bereitstellt. Der Kunde verpflichtet sich, etwaige Mitwirkungshandlungen in angemessener Zeit und Form vorzunehmen; vereinbarte Fristen oder von Contedi GmbH gesetzte, angemessene Fristen zur Mitwirkung sind einzuhalten. Soweit nicht anders im Vertrag vereinbart, ist unter einer angemessenen Frist/Zeit für die Mitwirkung des Kunden ein Zeitraum von fünf Werktagen zu verstehen. Für Verzögerungen, die sich aus der Sphäre des Kunden ergeben, trägt Contedi GmbH nicht die Verantwortung.
9.6.Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen selbst sicherzustellen. Für eine optimale Nutzung der Angebote und Funktionen von Contedi GmbH wird der Kunde die jeweils aktuellste Version des Browser Google Chrome oder Mozilla Firefox anwenden. Zudem muss in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Dienste kommen.
9.7.Abnahmefiktion. Der Kunde ist dazu verpflichtet, den von Contedi GmbH final angebotenen Entwurf des Werkes (z. B. App oder Webseite) innerhalb von fünf Werktagen abzunehmen, soweit dem keine wesentlichen Mängel entgegenstehen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und macht er auch keine Mängel geltend, so gilt das Werk nach Ablauf der Frist als abgenommen.
9.8.Sicherheit und Verantwortung des Kunden. Der Kunde unterhält angemessene Sicherheitsstandards für die Nutzung der Services durch entsprechend autorisierte Nutzer. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, die Eignung der Services für seine Geschäftsabläufe zu bewerten und alle anwendbaren rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich seiner Daten und der Nutzung der Services einzuhalten.
9.9.Kundenwünsche und Spezifikationen des Kunden. Soweit in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Pakets vorgesehen ist, dass bestimmte Services nach Absprache mit dem Kunden oder nach den Wünschen/Spezifikationen des Kunden erbracht werden, wird Contedi GmbH sich bemühen, diese Absprachen, Wünsche und Spezifikationen umzusetzen, soweit dies mit angemessenem Aufwand (im Verhältnis zur Gegenleistung des Kunden) für Contedi GmbH umsetzbar ist. Contedi GmbH garantiert nicht eine exakte technische Umsetzung von Kundenwünschen, und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
9.10.Inhalte des Kunden. Bei einigen der vom Kunden gebuchten Servicepakete (z. B. App oder Webseiten-Erstellung) ist es erforderlich, dass der Kunde die Inhalte liefert (z. B. Bilder, Logos, Texte, Videos, Designwünsche, Impressum etc.), die Contedi GmbH dann im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet und/oder veröffentlicht. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweils erforderlichen Inhalte in angemessener Zeit und in dem von Contedi GmbH vorgegebenen, marktüblichen Format Contedi GmbH zur Verfügung zu stellen. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte werden von Contedi GmbH nicht kontrolliert, nicht rechtlich geprüft und auch nicht korrekturgelesen. Texte, Bilder, Videos, Graphiken oder Logos werden nicht von Contedi GmbH angefertigt, bearbeitet oder zur Verfügung gestellt (soweit nicht zur rein technischen Bereitstellung erforderlich).
9.11.Nutzungsrecht an Inhalten des Kunden. Die Nutzungsrechte an den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalten verbleiben beim Kunden. Contedi GmbH ist berechtigt, soweit dies im Rahmen der Leistungserbringung erforderlich oder angemessen ist, die Inhalte des Kunden zu nutzen, insbesondere zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, oder sonst öffentlich wiederzugeben. Zu diesem Zweck erhält Contedi GmbH das nicht ausschließliche, übertragbare, unterlizenzierbare und räumlich unbeschränkte Recht zur Nutzung der Inhalte des Kunden während der Dauer des Vertrages.
9.12.Verantwortung für Inhalte des Kunden. Für die Inhalte, die der Kunde Contedi GmbH zur Verfügung stellt, und/oder die von Contedi GmbH auf Veranlassung des Kunden im Rahmen der Leistungserbringung verwendet werden, ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er über alle geistigen/gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte an den bereitgestellten Inhalten (z. B. Marken-, Namens-, Design- und Urheberrechte) in dem Umfang verfügt, der für die Leistungserbringung durch Contedi GmbH erforderlich ist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, keine Inhalte bereitzustellen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten (insbesondere pornografische, rassistische, ausländerfeindliche, rechtsradikale oder sonstig verwerfliche Inhalte) oder Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte) verstoßen. Contedi GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Verletzung von geistigen/gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter, noch haftet Contedi GmbH im Falle von Verletzungen gesetzlicher Verbote, der guten Sitten oder Rechte Dritter durch den vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalt.
9.13.Versand von E-Mails, SMS und Textnachrichten. Der Kunde wird mittels der Services Newsletter, SMS, Textnachrichten, E-Mails oder sonstige Kommunikation nur an solche Empfänger senden, die hierzu eine rechtswirksame Einwilligung gegeben haben, oder bei denen – soweit anwendbar – die Anforderungen des § 7 Abs. 3 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) erfüllt sind. In Zweifelsfällen obliegt es dem Kunden, sich über die Zulässigkeit der Versendung von elektronischer Kommunikation zu informieren. Auf die „eco Richtlinie für zulässiges E-Mail-Marketing“ wird hiermit (ohne Gewähr) ausdrücklich hingewiesen.
9.14.Pflichtangaben. Der Kunde ist rechtlich der Anbieter und Betreiber der Webseiten und der Internetauftritte, in die er Servicepakete von Contedi GmbH integriert. Contedi GmbH handelt insofern lediglich als technischer Dienstleister. Der Kunde wird sicherstellen, dass dort die gesetzlich geforderten Pflichtangaben angegeben sind, in Deutschland insbesondere das Impressum nach § 5 Telemediengesetz (TMG) sowie Datenschutzhinweise gemäß § 13 Abs. 1 TMG. Der Kunde wird zudem sicherstellen, dass auch in E-Mails und sonstiger Kommunikation die erforderlichen Pflichtangaben enthalten sind.
9.15.Sicherungskopien. Dem Kunden obliegt es, Kopien der von ihm eingegebenen Daten zu behalten und regelmäßig Sicherungskopien der mit den Service von Contedi GmbH erfassten Daten anzufertigen. Verletzt der Kunde diese ihm obliegende Pflicht zur ordnungsgemäßen Datensicherung, so haftet Contedi GmbH bei Datenverlusten der Höhe nach begrenzt auf solche Schäden, die auch bei einer ordnungsgemäßen regelmäßigen Datensicherung durch den Kunden aufgetreten wären.
9.16.Systemanforderungen. Soweit nicht anders von Contedi GmbH gestattet, hat der Kunde eine aktuelle Desktop-Browserversion des Internet Explorer, Apple Safari, Google Chrome oder Firefox zu nutzen. Weitere Systemanforderungen können sich aus der Benutzerdokumentation ergeben.
9.17.Steuerrelevante Daten. Dem Kunden obliegt es, Daten gemäß den gesetzlichen Anforderungen (insbesondere den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts) aufzubewahren. Dem Kunden ist bekannt, dass die Services von Contedi GmbH nicht den Anforderungen der “Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) genügen.
9.18.Zahlungsdienstleistungen. Zahlungsdienstleistungen werden ausschließlich durch einen externen Zahlungsdienstleister erbracht und unterliegen dessen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Damit Contedi GmbH dessen Zahlungsdienstleistungen in Anspruch nehmen kann, stimmt der Kunde zu, vollständige Informationen über sich und sein Unternehmen für Contedi GmbH bereitzustellen. Gleichzeitig autorisiert er Contedi GmbH, diese Informationen sowie die Transaktionsdaten, die im Zusammenhang mit seiner Nutzung der Zahlungsdienstleistungen stehen, an diesen Zahlungsdienstleister weiterzugeben.
9.19.Endkundenbeziehung. Für die Ausgestaltung des rechtlichen Verhältnisses zwischen Kunde und Endkunde und den entsprechenden Vertragsschluss in Bezug auf die Erbringung der Leistung ist der Kunde verantwortlich.

10. KUNDENDATEN UND DATENSCHUTZ

10.1.Kundendaten. Die (i) vom Kunden an Contedi GmbH weitergegebenen Daten über Endkunden (z. B. E-Mail, Name, Anschrift, sonstige Merkmale), (ii) Contedi GmbH vom Kunden zum Import bereitgestellten Endkunden-Daten (z. B. Datenexporte aus sonstigen Systemen), und (iii) die durch die Services von Contedi GmbH über Endkunden generierten Daten (z. B. Buchungsanfragen, Terminvereinbarungen, Chat-Inhalte) (gemeinsam “Kundendaten“) stehen dem Kunden zu. Contedi GmbH handelt insoweit als reiner technischer Dienstleister und behandelt die Kundendaten vertraulich. Contedi GmbH ist jedoch berechtigt, die Kundendaten – auch über das Vertragsende hinaus – in aggregierter oder statistischer Form zur Fehleranalyse und Fortentwicklung der Funktionen der Software oder zum Benchmarking zu nutzen.
10.2.Auftragsdatenverarbeitung. Soweit es sich bei den Kundendaten um personenbezogene Daten handelt, gilt Folgendes: Contedi GmbH verarbeitet die Kundendaten als Auftragsdatenverarbeiter – vorbehaltlich der vorstehenden Regelung in Ziffer 11.1 S. 3 – ausschließlich zum Zwecke der Erbringung der vertraglichen Leistungen im Auftrag und nach den Weisungen des Kunden. Contedi GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten. Der Kunde bleibt im Verhältnis zu Contedi GmbH alleinige verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechts und für die Rechtmäßigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kundendaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des BDSG und TMG, verantwortlich. Der Kunde wird insbesondere gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen einholen und Datenschutzhinweise geben.
10.3.Zahlungstransaktionsdaten. In Fällen, in denen unsere Services Zahlungsdienstleistungen durch einen externen Zahlungsdienstleister ermöglichen, werden die entsprechenden Zahlungstransaktionsdaten ausschließlich von diesem Zahlungsdienstleister und nicht von Contedi GmbH gespeichert.

11. MÄNGELHAFTUNG

11.1.Mängelfreiheit und Beschaffenheit. Contedi GmbH wird die unter diesem Vertrag geschuldeten Services, soweit nicht alleine dienstvertragliche Komponenten betroffenen sind, frei von Sach- und Rechtsmängeln bereitstellen. Die Services sind frei von Mängeln, sofern sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen und sich für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen. Die unter diesem Vertrag bereitgestellte Software genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt. Ein Anspruch wegen etwaiger Funktionsbeeinträchtigungen oder Störungen der Services ist nicht gegeben, sofern diese (i) durch eine fehlerhafte oder unangemessene Nutzung der Services (etwa Fehlbedienung unter Missachtung der Vorgaben der Benutzerdokumentation) verursacht werden, oder (ii) auf einer Nutzung der Services in einer Systemumgebung und/oder in Kombination mit Hardware, Software oder technischer Infrastruktur, die fehlerhaft sind oder nicht den von Contedi GmbH gegenüber dem Kunden kommunizierten Anforderungen entsprechen, beruhen. Die Pflicht zur Beseitigung etwaiger Mängel der unter diesem Vertrag bereitgestellten Software beinhaltet nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung von Hardware oder Betriebssystemen (z. B. neue mobile Endgeräte oder Betriebssysteme), Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
11.2.Kundenanforderungen. Der Kunde hat vor Vertragsabschluss überprüft, dass die Spezifikation der Software seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Ihm sind die wesentlichen Funktionsmerkmale und -bedingungen der Software bekannt.
11.3.Mängelbeseitigung. Mängel der Services meldet der Kunde unverzüglich an Contedi GmbH und erläutert die näheren Umstände des Zustandekommens. Contedi GmbH wird den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigen. Contedi GmbH ist berechtigt, dem Kunden bei Mängeln der Software vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und den Mangel später durch Anpassung der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
11.4.Fristsetzung. Fristsetzungen des Kunden bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein.
11.5.Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Contedi GmbH kraft Gesetzes zwingend haftet.
11.6.Anfängliche Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung von Contedi GmbH für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird ausgeschlossen. Die verschuldensabhängige Haftung von Contedi GmbH bleibt unberührt.
11.7.Gewährleistung für Hardware. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) mit folgenden Modifikationen:
11.7.1.Für die Beschaffenheit der Ware sind nur die eigenen Angaben von Contedi GmbH und die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch öffentliche Anpreisungen und Äußerungen und sonstige Werbung des Herstellers oder Dritter.
11.7.2.Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen fachkundig zu untersuchen und erkannte Mängel unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
11.7.3.Bei Mängeln leistet Contedi GmbH nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Im Falle der Nachbesserung muss Contedi GmbH nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
11.7.4.Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
11.7.5.Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
11.8.Verjährung. Mängelansprüche verjähren innerhalb von 12 Monaten. Dies gilt nicht im Falle von Mängelansprüchen auf Schadenersatz soweit Contedi GmbH kraft Gesetzes zwingend haftet.
11.9.Gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zur Mängelhaftung.
11.10.Im Übrigen ist die Haftung von Contedi GmbH unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Contedi GmbH haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. FREISTELLUNGSPFLICHT DES KUNDEN

12.1.Sollte Contedi GmbH von Dritten (einschließlich öffentlicher Stellen) wegen gesetzeswidriger Inhalte, wegen der Verletzung von geistigen/gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten oder aus sonstigen Gründen aus der Sphäre des Kunden (als Dritt- oder Mitstörer) in Anspruch genommen werden (z.B. auf Unterlassung, Widerruf, Richtigstellung, Schadenersatz, usw.) oder machen Dritte Ansprüche bzw. Rechtsverletzungen gegenüber Contedi GmbH geltend, die auf der Behauptung beruhen, dass der Kunde gegen seine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten verstoßen hat (z.B. Versand von E-Mails unter Verstoß gegen Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht oder unterlassene Pflichtangaben), dann ist der Kunde verpflichtet, Contedi GmbH alle dadurch entstehenden Schäden, Nachteile und Kosten (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten) zu erstatten. Der Kunde ist auch weiter dazu verpflichtet, Contedi GmbH in jeglicher Weise dabei zu unterstützen, eine derartige Inanspruchnahme abzuwehren.

13. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

13.1.Ausschluss in bestimmten Fällen. Contedi GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
13.1.1.die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt;
13.1.2.bei grober Fahrlässigkeit haftet Contedi GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
13.1.3.bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten, durch die die Erfüllung des Vertragszwecks gefährdet wird, oder der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf (z. B. vollständiger Verlust von Kundendaten, wobei auch Altbestände nicht rekonstruierbar sind), haftet Contedi GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, für alle Schadensfälle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag insgesamt.
13.2.Contedi GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Kunde hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware jeweils nach dem aktuellen Stand der Technik.
13.3.Im Übrigen ist die Haftung von Contedi GmbH unabhängig von deren Rechtsgrund ausgeschlossen, außer Contedi GmbH haftet kraft Gesetzes zwingend, insbesondere wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person, Übernahme einer ausdrücklichen Garantie, arglistigen Verschweigens eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.4.Keine Garantien. Garantien durch Contedi GmbH erfolgen nur in Schriftform und sind nur dann als solche auszulegen, wenn sie ausdrücklich als “Garantie” bezeichnet werden.
13.5.Begrenzung der Höhe nach. Im Falle von Ziffer 9.1.1 haftet Contedi GmbH nur begrenzt auf den für einen Vertrag dieser Art typischerweise vorhersehbaren Schaden, jedenfalls beschränkt auf einen Betrag, der der Gegenleistung entspricht, die Contedi GmbH von diesen Kunden in den letzten zwölf Monaten erhalten hat.
13.6.Mitarbeiter und Beauftragte von Contedi GmbH. Die Haftungsbeschränkungen dieser Ziffer 9 gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von Contedi GmbH.

14. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

14.1.Abo Laufzeit. Die Laufzeit für Abos ergibt sich aus dem jeweils gewählten Servicepaket. Dieser Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss (vgl. Ziffer 1.3) und hat eine Grundlaufzeit von 1 Monat oder 12 Monaten und verlängert sich sodann jeweils um 1 weiteren Monat oder weitere 12 Monate (Verlängerungslaufzeit), sofern er nicht von Contedi GmbH oder dem Kunden mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Grund- oder einer Verlängerungslaufzeit gekündigt wird.
14.2.Form. Kündigungen können schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen. Kündigungen des Kunden sollen per E-Mail an info@contedi.de gesendet werden.
14.3.Außerordentliche Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund, der Contedi GmbH zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Kunde rechtswidrig Werbe-E-Mails mittels der Services verschickt oder Dritten die Nutzung der Services gestattet bzw. die Services für Dritte nutzt (vgl. Ziffer 2.7).
14.4.Daten bei Vertragsende. Mit Ende der Vertragslaufzeit kann der Kunde nicht mehr auf seine Kundendaten zugreifen. Es obliegt dem Kunden, die Kundendaten vor Ende der Vertragslaufzeit mit Hilfe der Exportfunktion zu exportieren und bei sich zur weiteren Verwendung zu speichern. Zu einer darüber hinausgehenden Herausgabe der Kundendaten (z. B. Bereitstellung als SQL-Dump oder in einem bestimmten Format) ist Contedi GmbH nicht verpflichtet. Mit Vertragsende wird Contedi GmbH die Kundendaten löschen, sofern Contedi GmbH nicht gesetzlich zur Aufbewahrung verpflichtet ist. Sofern eine Löschung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist (z. B. in Backups), kann Contedi GmbH die Kundendaten stattdessen datenschutzkonform sperren.

15. VERTRAULICHKEIT

15.1.Contedi GmbH und der Kunde verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Informationen, Daten und Unterlagen der jeweils anderen Partei, einschließlich aller hierzu erstellten Aufzeichnungen und Kopien, die entweder als vertraulich gekennzeichnet wurden oder die nach den Umständen der Weitergabe oder ihrem Inhalt nach als vertraulich anzusehen sind, einschließlich dieses Vertrags, (zusammen die "Vertraulichen Informationen") zeitlich unbegrenzt wie eigene vergleichbare vertrauliche Informationen zu schützen, mindestens jedoch mit der angemessenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur Ausübung von Rechten oder zur Vertragserfüllung notwendig ist und diese Personen im Wesentlichen vergleichbaren Vertraulichkeitspflichten, wie hierin geregelt, unterliegen.
15.2.Ziffer 10.1 gilt nicht, soweit vertrauliche Informationen (i) zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne vorherige Verletzungshandlung oder pflichtwidrige Unterlassung durch die empfangende Partei öffentlich zugänglich sind; (ii) bereits vor dem Erhalt im Besitz der sie empfangenden Partei oder letzterer bekannt waren; (iii) der empfangenden Partei durch eine andere Person ohne Einschränkung rechtmäßig offenbart worden sind; oder (iv) von der empfangenden Partei ohne Zugang zu Vertraulichen Informationen der sie offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden, oder (v) aufgrund einer behördlichen Anordnung nach gesetzlichen oder verwaltungsrechtlichen Vorschriften bzw. aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen.
15.3.Keine der Parteien wird den Namen der jeweils anderen Partei ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbe- oder ähnlichen Aktivitäten verwenden. Contedi GmbH ist jedoch befugt, den Namen des Kunden in Referenzkundenlisten oder im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten zu verwenden.

16. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

16.1.Vertragsübertragung. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung kann der Kunde weder den Vertrag noch vertragliche Rechte oder Pflichten an Dritte abtreten oder übertragen. Contedi GmbH ist berechtigt, die Vertragsbeziehung mit dem Kunden auf ein mit Contedi GmbH gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz verbundenes Unternehmen zu übertragen.
16.2.Änderung des Vertrags und der AGB. Contedi GmbH kann mit Zustimmung des Kunden den Inhalt des bestehenden Vertrages sowie diese AGB jederzeit ändern. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang einer entsprechenden Änderungsmitteilung von Contedi GmbH widerspricht. Contedi GmbH wird dem Kunden geplante Änderungen des bestehenden Vertrages (insbesondere Preisanpassungen) sowie dieser AGB rechtzeitig, mindestens vier Wochen vorab, ankündigen. Contedi GmbH verpflichtet sich, den Kunden im Zuge der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Soweit durch eine geplante Änderung des bestehenden Vertrages oder dieser AGB wesentliche Rechte des Kunden oder wesentliche Verpflichtungen von Contedi GmbH gegenüber dem Kunden zum Nachteil des Kunden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt werden, wird Contedi GmbH dem Kunden durch Einräumung eines Sonderkündigungsrechts die Möglichkeit geben, sich vor Wirksamwerden der Änderung vom Vertrag zu lösen. Im Voraus bezahlte Vergütungen für Zeiten nach dem Kündigungsdatum wird Contedi GmbH dem Kunden im Falle einer Sonderkündigung aus diesem Grund anteilig zurückzuerstatten.
16.3.Erklärungen. Sofern nicht anders vorgesehen, können Mitteilungen und Erklärungen nach diesem Vertrag nur in Textform gemäß § 126b BGB erfolgen (z. B. per E-Mail). Contedi GmbH kann hierzu die vom Kunden im Bestellschein oder im Bestellformular auf der Internetseite der Contedi GmbH angegebene E-Mail-Adresse verwenden. Änderungen wird der Kunde Contedi GmbH unverzüglich mitteilen.
16.4.Textform. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Textform nach § 126b BGB (z. B. EMail, Brief oder Fax). Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Formerfordernisses.
16.5.Aufrechnung, Zurückbehaltung. Der Kunde kann nur mit von Contedi GmbH unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Kunden nur im Hinblick auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis zu.
16.6.Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Das Kollisionsrecht findet keine Anwendung.
16.7.Gerichtsstand. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand derjenige am Sitz von Contedi GmbH. Contedi GmbH bleibt dennoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.
16.8.Teilunwirksamkeit. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige, was die Parteien nach dem ursprünglich angestrebten Zweck unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in redlicher Weise vereinbart hätten. Das Gleiche gilt im Falle einer Vertragslücke.

Tel. 0451 30505623 info@contedi.de

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